Zeigt Ihr Kind solche oder ähnliche Verhaltensweisen, könnte dies auf eine Verzögerung oder Störung der Sprachentwicklung und/oder andere sprachlich-kommunikative Beeinträchtigungen hinweisen. Ein frühzeitige Abklärung und Beratung durch eine sprachtherapeutische Einrichtung ist zu empfehlen, um – falls erforderlich – eine gezielte Förderung einzuleiten.
Wir bieten betroffenen Familien in unseren Schwerpunktbereichen je nach Bedarf Diagnostik, Therapie und Beratung.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Case Management des Zentrums für Beratung und Therapie (ZBT). In einem persönlichen Telefonat stimmen wir unsere Angebote nach den individuellen Bedürfnissen mit den Familien ab und vereinbaren gemeinsam die nächsten Schritte.
Die Kosten für unsere Leistungen (Diagnostik, Beratung und Therapie) werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Für Kinder und Jugendliche sind die Leistungen zuzahlungsfrei.
Wir bieten darüber hinaus präventive und ergänzende Leistungen, die privat in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie für sich oder Ihr Kind eine ärztliche Verordnung benötigen, können Sie sich an Ihren behandelnden Arzt oder an folgende Fachärzte / Kliniken wenden:
In einigen Fällen übernehmen auch die Sozial- und Jugendämter die Kosten. Insofern Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.